Tippgeberbedingungen
Für Empfehlungen, die zu einem erfolgreichen Immobilienankauf durch Alexander Beckmann Immobilien führen, zahlen wir eine Tippgeberprämie von 3.000 €. Es gelten folgende Bedingungen:
Wer kann Tippgeber sein?
Tippgeber kann grundsätzlich jede Privatperson sein, die uns den Kontakt zu einer verkaufsbereiten Immobilie vermittelt. Ausgenommen sind Personen, die die Immobilie selbst anbieten (Eigenangebot), sowie Makler und Hausverwaltungen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit. Die Tippgeberprämie ist Privatpersonen vorbehalten — mit Maklerinnen und Maklern arbeiten wir gerne direkt auf Objektebene zusammen, dafür steht unser Kontaktformular offen.
Voraussetzungen für den Prämienanspruch
Ein Anspruch auf die Tippgeberprämie entsteht nur, wenn
- das vermittelte Objekt uns zum Zeitpunkt des Hinweises noch nicht bekannt war,
- innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Hinweises auf dessen Grundlage ein notarieller Kaufvertrag zwischen Alexander Beckmann Immobilien und dem Verkäufer zustande kommt,
- und dieser Ankauf tatsächlich vollzogen wird (Eigentumsübergang).
Bestätigung des Hinweises
Nach Eingang Ihres Hinweises bestätigen wir Ihnen den Erhalt schriftlich per E-Mail. Diese Bestätigung dokumentiert Zeitpunkt und Inhalt des Hinweises und dient als Nachweis, falls später Rückfragen zur zeitlichen Reihenfolge oder zur Neuheit des Objekts entstehen.
Mehrere Tippgeber für dasselbe Objekt
Gehen für dieselbe Immobilie mehrere Hinweise ein, ist die zeitlich zuerst bei uns eingegangene Empfehlung maßgeblich.
Auszahlung
Die Prämie wird nach notariellem Vollzug des Ankaufs ausgezahlt. Die Prämie ist von Ihnen zu versteuern — die steuerliche Behandlung obliegt dem Empfänger.
Kein Anspruch
Kein Anspruch besteht bei Eigenangeboten, bei bereits bekannten Objekten sowie bei Hinweisen im Rahmen einer gewerblichen Maklertätigkeit.
Kontakt
Fragen zu einem konkreten Tipp beantworten wir gerne persönlich — Kontakt aufnehmen.