Tippgeberbedingungen
Für Empfehlungen, die zu einem erfolgreichen Immobilienankauf durch Alexander Beckmann Immobilien führen, zahlen wir eine Tippgeberprämie von 3.000 €. Es gelten folgende Bedingungen:
Wer kann Tippgeber sein?
Tippgeber kann grundsätzlich jede Privatperson sein, die uns den Kontakt zu einer verkaufsbereiten Immobilie vermittelt. Ausgenommen sind Personen, die die Immobilie selbst anbieten (Eigenangebot), sowie Makler und Hausverwaltungen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit.
Voraussetzungen für den Prämienanspruch
Ein Anspruch auf die Tippgeberprämie entsteht nur, wenn
das vermittelte Objekt uns zum Zeitpunkt des Hinweises noch nicht bekannt war,
auf Grundlage des Hinweises ein notarieller Kaufvertrag zwischen Alexander Beckmann Immobilien und dem Verkäufer zustande kommt,
und dieser Ankauf tatsächlich vollzogen wird (Eigentumsübergang).
Mehrere Tippgeber für dasselbe Objekt
Gehen für dieselbe Immobilie mehrere Hinweise ein, ist die zeitlich zuerst bei uns eingegangene Empfehlung maßgeblich.
Auszahlung
Die Prämie wird nach notariellem Vollzug des Ankaufs ausgezahlt. Die steuerliche Behandlung der Prämie obliegt dem Empfänger.
Kein Anspruch
Kein Anspruch besteht bei Eigenangeboten, bei bereits bekannten Objekten sowie bei Hinweisen im Rahmen einer gewerblichen Maklertätigkeit.
Kontakt
Fragen zu einem konkreten Tipp beantworten wir gerne persönlich — Kontakt aufnehmen.